

Erzieherausbildung und Abitur
In vier Jahren allgemeine Hochschulreife und staatlich anerkannter Erzieher
Das OSZ Sozialwesen bietet den neuen Bildungsgang Fachschulausbildung mit Abitur im Rahmen eines Schulversuches ab dem Schuljahr 2006/07 an.
Dieser Bildungsgang bietet die einzige Möglichkeit in Berlin, die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife zu verbinden. Beide Abschlüsse werden seit vielen Jahren parallel in unserem Hause vergeben und deshalb hat es sich angeboten, diese Kompetenzen in einem Bildungsgang zu verknüpfen.
Noch mehr Fragen?
Wir beraten Sie gerne. Sie können Gesprächstermine mit uns vereinbaren. Die Terminabsprache ist möglich unter: 36 41 78 10.
Hier finden Sie noch genauere Erklärungen:
Aufnahmevoraussetzungen: [zum Seitenanfang]
Die Stundentafel gewährleistet sowohl die Vermittlung der Inhalte der Berufsausbildung und die Vorbereitung auf die Praktika als auch die Vorbereitung auf das Zentralabitur.
Der Unterricht findet in allen drei Schuljahren im Klassenverband statt und eine freie Kurswahl ist nur in sehr eingeschränktem Maße möglich.
Das Angebot richtet sich an diejenigen, die sich mit dem Gedanken tragen, im Anschluss
an die schulische Ausbildung ein einschlägiges Fachhochschul-
nach 3 Jahren: Abiturprüfung
1. Leistungskurs: Biologie
2. Leistungskurs: Pädagogik
3. Prüfungsfach: Mathematik, Deutsch oder Englisch
4. Prüfungsfach: Wenn Mathematik 3. Prüfungsfach ist, muss das 4. Prüfungsfach Deutsch oder Englisch sein, wenn Deutsch oder Englisch als 3. Prüfungsfach gewählt wird, ist das 4. Prüfungsfach beliebig
5. Prüfungskomponente: beliebiges weiteres Fach der Qualifikationsphase
nach 4 Jahren: Berufsabschlussprüfung für Erzieherinnen und Erzieher:
1. Prüfung: Lernbereich I: Kommunikation und Gesellschaft (Klausur)
2. Prüfung: Lernbereich III: musisch-
3. Prüfung: Lernbereich V: Organisation, Recht und Verwaltung (Klausur)
4. Prüfung: Kolloqium zur Facharbeit
Die Stundentafel gewährleistet sowohl die Vermittlung der Inhalte der Berufsausbildung und die Vorbereitung auf die Praktika als auch die Vorbereitung auf das Zentralabitur.
Der Unterricht findet in allen drei Schuljahren im Klassenverband statt und eine freie Kurswahl ist nur in sehr eingeschränktem Maße möglich.
Wahl der zweiten Fremdsprache: [zum Seitenanfang]
Wenn Sie in der Mittelstufe nur eine Sprache, z.B. Englisch
, gelernt haben, müssen
Sie im Rahmen des doppelqualifizierten Bildungsganges eine zweite Fremdsprache lernen.
Für Sie wird Spanisch für Anfänger in einem eigenen Kurs angeboten, in dem Sie drei
Jahre lang lernen werden.
Diesen Kurs können Sie auch besuchen, wenn Sie in der Mittelstufe zwei Fremdsprachen,
z.B. Englisch und Französisch
, gelernt haben, aber gerne in der Oberstufe Spanisch
als neue Sprache lernen möchten.
Anmerkungen:
1) Deutsch schließt in der 11. Jahrgangsstufe (11.1 und 11.2) Kinder und Jugendliteratur ein.
2) Pflichtunterricht für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht vom Beginn der siebten Jahrgangsstufe bis zum Abschluss der zehnten Jahrgangsstufe Unterricht in einer zweiten Fremdsprache hatten und diesen mit mindestens ausreichenden Leistungen abgeschlossen haben. Schülerinnen und Schüler, die mit der zweiten Fremdsprache erst in der 11. Jahrgangsstufe beginnen, müssen vier Stunden Unterricht in der zweiten Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 belegen.
3) In den Jahrgangsstufen 11 bis 13 findet jeweils ein Orientierungspraktikum statt,
in dem die Schülerinnen und Schüler die verschiedenen Arbeitsfelder der Erzieherinnen
und Erzieher kennen lernen sollen. Die zweiwöchigen Orientierungspraktika in der
12. und 13. Jahrgangsstufe können auch in dafür geeigneten Schulferien stattfinden.
In der Jahrgangsstufe 14 wird die dreißigwöchige Praktikumsphase (1 x 10 Wochen,
1 x 20 Wochen) in zwei verschiedenen Einrichtungen durchgeführt (Tageseinrichtungen
für Kinder, Tagesbetreuung an Schulen, in Heim-
4) Eine Teilnahme am Wahlunterricht (Deutsch/Jugendliteratur, Fremdsprache, Mathematik, Physik, Informatik oder berufsfeldbezogener Profilunterricht) ist nur für Schülerinnen und Schüler möglich, die bereits vom Beginn der siebten Jahrgangsstufe bis zum Abschluss der zehnten Jahrgangsstufe in einer zweiten Fremdsprache hatten und diesen mit mindestens ausreichenden Leistungen abgeschlossen haben.
